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Wissenswertes zur 5. Novelle der Verpackungsverordnung
Im Prinzip läuft alles darauf hinaus wer die Versandkartons/Verpackungsmaterial letztendlich entsorgt. Bei Großhändlern und Weiterverarbeitern geht der Gesetzgeber davon aua, dass der Verpackungsmüll durch einen regionalen Entsorger gegen Entgelt abgeholt wird und wieder in den Kreislauf fließt.
Bei Endkunden sowie kleineren Betrieben wie Praxen, Architekten etc. wird der Verpackungsmüll i.d.R, über den Hausmüll, Gelbe Tonne bzw. über den Papiermüll entsorgt. Die Kosten für die Entsorgung trugen bisher die Kommunen. Die Kosten sollen durch Lizentgebühren zukünftig gedeckt werden.
So muss nur in dem letzten Fall der Betrieb, der die Ware verpackt, Lizenzgebühren abführen. Dabei ist es egal ob die Waren direkt zum Endkundengehen oder von einem Zwischenhändler 1:1 weiterversendet werden.
Hier einige Beispiele:
Ein Hersteller von Werkzeugen verpackt seine Werkzeuge in Kisten und schickt sie an den Werkzeug-Großhandel.
- Da die Ware nicht zum Endkunden geht, müssen die Verpackungen nicht lizenziert werden und es fallen somit keine Lizenzgebühren an. Derselbe Hersteller von Werkzeugen betreibt einen Shop bei eBay und versendet seine Werkzeuge nach dem Verkauf an Privatkunden in den selben Kartonagen.
- Da die Waren zum Endkunden gehen und der Werkzeughersteller „Erstinverkehrbringer“ ist, müssen die verwendeten Verpackungen lizenziert werden! Derselbe Hersteller von Werkzeugen sendet seine Waren an einen Händler, der die Ware eins zu eins an den Endkunden weiterverkauft, d.h. in den Versandkartons an den Endkunden z.B. versendet.
- Da die Waren zum Endkunden gehen und der Werkzeughersteller „Erstinverkehrbringer“ ist, müssen die verwendeten Verpackungen lizenziert werden!
Waren gehen ins Ausland
- Bei Sendungen ins Ausland fallen in Deutschland keine Lizenzgebühren an!
Wir hoffen, dass Ihnen die obigen Informationen weiterhelfen und stehen für Rückfragen selbstverständlich zur Verfügung.

