Auswirkungen der Verpackungsverordnung für Internethändler

Ein Online-Händler muss seit der Novellierung der Verpackungsverordnung sicherstellen, dass er nur noch Verpackungen und Füllmaterialien verwendet, die bei einem der Anbieter flächendeckender Rücknahmesysteme registriert sind. Auch gebrauchte Verpackungen sind davon betroffen. Die Größe oder der Umsatz der Internet-Shops spielen dabei keine Rolle. Es kommt auch nicht darauf an, ob die Ware im eigenen Online-Shop oder auf Plattformen wie eBay angeboten werden. Die Verpflichtung, nur registrierte Verpackungen zu verwenden, trifft alle gleichermaßen.
Verwenden Vertreiber Verpackungen und Füllmaterialien, die nicht entsprechend registriert sind, begehen sie einen Rechtsverstoß, der durch Wettbewerber kostenpflichtig abgemahnt werden kann. Zudem stellt der Versand von Verpackungsmaterial, das nicht lizenziert ist, eine Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz dar. Diese kann mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro belegt werden.

Sprechen Sie uns an. Gerne beraten wir Sie, was Sie tun müssen, um die von Ihnen genutzten Verpackungen wie Kartons, Kartonagen und Füllmaterialien lizenzieren lassen können.

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