Informationen zum neuen Verpackungsgesetz

Ab dem 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG). Das bringt Neuerungen für Hersteller- bzw. Inverkehrbringer von Verpackungen und (Online)-Händler – also für SIE! – mit sich. Wir haben hier die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst. (Eine ausführliche Fassung finden Sie hier):

Verpackungen sind bisher am „Dualen System“ mit einem sog „Systembeteiligungsvertrag“ angeschlossen. NEU ist, dass sich Hersteller bzw. sog. „Erstinverkehrbringer“, die einen oder mehrere Systembeteiligungsverträge haben, bis zum 1. Januar 2019 aktiv im Verpackungsregister der Stiftung Zentrale Verpackungsregister Stelle (ZSVR) mit ihren Stammdaten und Markennamen registrieren lassen müssen.

Dieses Verpackungsregister heißt LUCID. Es soll Transparenz im Markt fördern. Denn so wird sichtbar, ob Hersteller bzw. „Erstinverkehrbringer“ ihrer finanziellen Verantwortung für die Sammlung und das Recycling ihrer Verpackungen nachkommen.

Wichtig ist, dass diese Regelung für alle Hersteller und/oder Händler gilt, die ein verpacktes Produkt – unabhängig ob klein oder groß – im stationären Handelsgeschäft direkt am Ladentisch an den Kunden oder online an den Endkunden „als Erster“ verkaufen. Das bedeutet, dass wir als Umbach Verpackungen dieser Pflicht nicht für Sie nachkommen können.

Ob Ihre Verpackung grundsätzlich systembeteiligungspflichtig ist, können Sie künftig bei der Stiftung Zentralen Stelle Verpackungsregister (www.verpackungsregister.org) einsehen oder dort einen Antrag stellen, um Ihre Verpackung einstufen zu lassen. Telefonischen Support, insbesondere zu technischen Fragen zur Registrierung, erhalten Sie unter der Telefonnummer 0541 34310555 Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 17.00 Uhr.

Je weniger Verpackungen Industrie und Handel verursachen und je umweltfreundlicher diese gestaltet sind, desto geringer sind die Kosten für die Teilnahme am bisherigen Sammel- und Recyclingsystem. Für die Registrierung und Datenmeldung im Verpackungsregister LUCID fallen keine weiteren Kosten an.

Wer sich nicht gesetzeskonform verhält und damit seinen Pflichten nicht nach-kommt, geht ab 2019 ein hohes Risiko ein, dabei entdeckt zu werden. Es drohen erhebliche Bußgelder bis zu 200.000 Euro pro Fall.

Hilfreich zum Verständnis ist auch dieses kurze Erklärvideo. Schauen Sie doch mal rein!

https://youtu.be/PXvo_OSK6WU

Alle Details zum neuen Verpackungsgesetz sowie konkrete Informationen zum Ablauf und zu den Inhalten der Registrierung finden Sie hier: www.verpackungsregister.org

Anmerkung/Quelle: Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister; Keine rechtsverbindliche Auskunft durch Umbach Verpackungen! Bei Fragen wenden Sie sich bitte an www.verpackungsregister.org

 

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