Kennen Sie die deutsche Verpackungsverordnung?

Die deutsche Verpackungsverordnung (VerpackV) wurde in Deutschland im Jahr 1991 beschlossen. Ziel der Verpackungsverordnung war  die Reduzierung des Aufkommens von Verpackungsmüll sowie eine Abkehr von der Wegwerfgesellschaft.

Rücknahmepflicht
Mit der Verpackungsverordnung wurde die deutsche Wirtschaft erstmals verpflichtet, Verpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen und bei deren Entsorgung mitzuwirken. Bis dahin waren ausschließlich die Gemeinden für die Abfallentsorgung zuständig. Auf dieser veränderten Grundlage wurde in Deutschland ein flächendeckendes Sammel- und Entsorgungssystem – das Duale System Deutschland („Der Grüne Punkt“) – in Verantwortung der Wirtschaft eingerichtet, das seit dem Jahr 1993 tätig ist. Seit dem Jahr 2003 sind weitere Sammelsysteme hinzugekommen.

Klassifizierung von Verpackungen
Die Verpackungsverordnung unterscheidet zwischen folgenden Verpackungen und Rücknahmepflichten:
  • Verkaufsverpackungen: Verkaufsverpackungen fallen beim Endverbraucher an. Sie schützen den Inhalt.  Hersteller sind verpflichtet, sich an einem Sammelsystem zu beteiligen, das flächendeckend die regelmäßige Abholung gebrauchter Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher gewährleistet.
  • Umverpackungen: Umverpackungen sind nicht zwingend notwendige zusätzliche Verpackungen, zum Beispiel die Pappschachtel bei einer Zahnpastatube. Sie dienen der Werbung oder erleichtern die Lagerung (Stapelfähigkeit).  Endverbraucher haben das Recht, Umverpackungen beim Einkauf in der Verkaufsstelle zurückzulassen.
  • Transportverpackungen: Transportverpackungen schützen die Waren beim Transport vor Schäden oder erleichtern den Transport. Sie fallen daher nicht beim Endverbraucher, sondern nur beim Vertreiber von Waren an: Laut Verpackungsverordnung müssen Transportverpackungen seit dem 01. Dezember 1991 von Herstellern und Handel zurückgenommen und entweder erneut verwendet oder außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung einer stofflichen Verwertung zugeführt werden.

Lesen Sie hier in Kürze, was die Novellierung der Verpackungsverordnung für Internethändlern bedeutet.

 

Quelle:
http://www.bmub.bund.de/themen/wasser-abfall-boden/abfallwirtschaft/verpackungsverordnung-verpackv/
Bildquelle: www.pixelio.de/ aktive-rentner

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